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Medienpolitik

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Leitmedium Fernsehen, das Breitbandkabel. Die beiden Letzteren sollen hier in der Hauptsache dargestellt werden.   Die Infrastruktur des Kabelnetzes gliedert sich in vier Ebenen, wobei die Ebene eins und  zwei  die  überregionale  und  regionale  Netzversorgung  einschließen....  Auf  der  dritten Netzebene,   den   Ortsnetzen,   gibt   es   durch   die   Verkäufe   von   Teilen   des   Kabelnetzes   der Telekom  neue  Wettbewerber.  Diese  neuen  Wettbewerber  müssen  für  den  Zugang  zu  ihren Kunden mit den Akteuren auf der vierten Ebene, den Grundstücken zusammenarbeiten, um mit ihren  Angeboten  erfolgreich  zu  sein“  (Dreier  2002,  S.  263  f).  Die  Landesmedienanstalten verteilen   das   entsprechende   Fassungsvermögen   in   den   Kabelnetzen   und      der terrestrischen Übertragung.   Bis  2001  war  die  Deutsche  Telekom  für  die  ersten  drei  Netzebenen  zuständig. Anders gesagt, war die Telekom der fast alleinige, kontrollierende Anbieter auf dem deutschen Kabelnetzmarkt. Insbesondere unter den Forderungen der Europäischen Union musste diese Marktkonzentration aufgelöst werden, so dass schon 2001 ein Teil  (Netzebene  3  und  4)  des  TV-Kabelnetzes  verkauft  wurde.  Bis  heute  führt  die besondere,    deutsche    Netzebenenunterteilung        und    die    fragmentierte,    untere Netzebene 4 (zahlreiche, regionale Netzbetreiber für die Verteilung im Haus bzw. in Häuserblocks)  dazu,  daß  kein  Netzbetreiber  eigenständig  und  selbst  bestimmend   über seine technische Angebotsstruktur entscheiden kann (Beckert 2002, S. 90 ff).  Der Prozess  der  Liberalisierung  des  Telekommuniationsmarktes  schreitet  voran.  Die neuen privaten Wettbewerber waren jedoch bei dem flächendeckenden Aufbau der digitalen  Infrastruktur  des  Kabelnetzes  (Kombination  von  Fernsehen,  Internet  und Telefon)  nicht  sehr  erfolgreich.  Ende  Januar  2003  verkaufte  nun  die  Deutsche Telekom   ihr   Kabelnetz   vollständig   an   drei   amerikanische   Finanzinvestoren,   die   bescheidener auf einen partiellen Aufbau abzielen. „Sie wollen nicht überall alles bieten, sondern kleine Inseln bilden. Wohnblock für Wohnblock. Und wo es sich lohnt, sollen auf den schon   digitalisierten   Kanälen   Spartenprogramme   eingeführt   werden,   vor   allem   russische, polnische und türkische“ (Die Zeit vom 30.01.2003, S. 17). Die zu erwartende Zustimmung der Europäischen Kommission steht heute  noch aus.   Die  terrestrische  Infrastruktur  für  den  digitalen  Hörfunk  soll  2004  ausgebaut  sein. Derart  sind  jetzt  schon  digitale  Radioprogramme  (DAB)  in  der  Bundesrep ublik  z u empfangen.  Auch  das  digitale  Fernsehen  ist  über  die  Übertragungswege  Kabel (DVB-C  =  Digital  Video  Broadcasting-Cable),  Satelliten  (DVB-S  =  Digital  Video 13
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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