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Medienpolitik

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1.2.1    Internet Das   Internet   ist   ein   weltweites,   elektronisches   Netzwerk   mit   einer   dezentralen Struktur. Der offene Zugang zum Onlinemedium ist ein entscheidendes Moment für die  gewaltige  Ausdehnung  in   diesem  „Kommunikationsnetz“,  wo  verschiedenste Anwendungen  möglich  sind.  So  ist  mittels  eines  E-Mail-Programms  elektronische Post   mit   anderen   Anwender   weltweit      austauschbar,   in   Newsgroups   wird   auf elektronischem Weg miteinander diskutiert („chatten“), es können Videokonferenzen   im Internet abgehalten werden u.v.m.   Dem schließt sich eine riesige virtuelle „Informationsbibliothek“, das World Wide Web (WWW)   an,   wo   auf   entsprechenden   Abruf,   Informationen   jeder   Art   über   den Internetanschluß (Modem oder ISDN) auf den Monitor des Personal Computers (PC) fluten.  Der  PC  sowie  die  entsprechende  Software  und    Betriebssysteme  sind  die Werkzeuge,   bzw.   technische   Voraussetzung   für   die   Internetnutzung.   Die   große Verbreitung des PCs in der BRD bedingt somit auch den starken Aufschwung in der Internetnutzung  (nach Wilke 1999, S. 753).   1.2.2         Onlinedienste Das Angebot im Onlinebereich beinhaltet in der Hauptsache Textformate. Aber auch der  klassische  Medienbereich  des  Rundfunks,  der  im  Wesentlichen  Bild  und  Ton (bzw.  Video-  und  Audioformate)  im  Offlinebereich  sendet,  verbreitet  seine  Inhalte zunehmend  auch  als  erweiterte,  interaktive  Onlineangebote.  Die  fortschreitende, enorme    Datenkomprimierung    ermöglicht    diese    multimediale    Entfaltung.    Die erfolgreichsten   Anbieter   (nach   Anzahl   der   Seitenaufrufe   der   entsprechenden Homepage) sind jedoch T-Online, Yahoo, Microsoft, MSN und AOL (nach Dreier 2002, S.   266).   Diese   kommerziellen   Onlineportale   bieten   einen   Internetzugang   sowie verschiedene Anwendungen gegen Gebühren an. Das sind insbesondere der stark serviceorientierte  Abruf  von  Nachrichten,  Presse-  und  anderer  Medieninhalte  des Offlinebereichs, Informationen über Freizeit, Sport, Spiel u.ä. sowie die bedeutende Nutzung  von  E-Mail,  Onlinebanking  und  –shopping.  Die  Onlinedienste  si nd  ein systematisch,   einfach   aufgebauter,   aktueller,   individualisierter   und   interaktiver „Internetservice“.  Diesen  Service  oder  Dienst  bezahlt  der  Nutzer  mit  zusätzlichen Nutzungsgebühren.  Maßgeblich  wird  der  Dienst    jedoch  über  Werbeeinnahmen finanziert.   7
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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